Der Kläger aus Afghanistan sitzt am 13.10.2017 in Mannheim in einem Verhandlungssaal des Verwaltungsgerichtshofs. (Archivfoto) Foto: dpa

Das Bundesamt für Migration hatte seinen Antrag auf Asyl abgelehnt, nun haben die Mannheimer Richter ein anderes Urteil gefällt. Wegen der Bedrohungslage in seiner Heimat darf ein afghanischer Ex-Soldat bleiben.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einem früheren Soldaten der afghanischen Armee den Status eines Flüchtlings zuerkannt. Wie der Gerichtshof in Mannheim am Montag mitteilte, darf der 24 Jahre alte Afghane in Deutschland bleiben. Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Antrag abgelehnt. Der frühere Soldat der afghanischen Armee werde in seiner Heimat von regierungsfeindlichen Kräften bedroht, hieß es in der Urteilsbegründung der Verwaltungsgerichtshofs (Az. A 11 S 512/17).

Auch in Kabul nicht sicher

Der Mann hatte zuvor geschildert, wie sein Haus von den Taliban mit einer Rakete zerstört und er von Splittern einer Handgranate verwundet wurde. Der Mann hatte zuvor als Soldat schwere Verletzungen erlitten. Er war Ende 2015 ohne seine Frau und seine zwei Kinder nach Deutschland eingereist.

Auch in der nahen Hauptstadt Kabul seien weder der frühere Soldat noch seine Familie vor An- und Übergriffen geschützt, erklärte das Gericht. Daher könne „nicht vernünftigerweise erwartet werden“, dass sich die Eltern und ihre beiden Kinder dort niederlassen.

In einem weiteren Flüchtlingsfall aus Afghanistan befassen sich die Verwaltungsrichter mit einem 20 Jahre alten Angehörigen der schiitischen Minderheit der Hasara. Für ein Urteil muss zunächst ein kardiologisches Gutachten vorliegen (A 11 S 241/17).