Auch über die finanzielle Förderung der Kreuzung der Bahnstrecke mit der Eberdinger Straße wird derzeit gerungen. Foto: factum/Granville

Während in den nächsten Wochen die Strohgäubahn auch wegen Wartungsarbeiten auf der Strecke im Depot bliebt, wird hinter den Kulissen um 180 000 Euro gerungen – mit offenem Ausgang.

Ditzingen - Die Strecke der Strohgäubahn wird von Montag an für drei Wochen gesperrt. In dieser Zeit wird unter anderem das Fundament geschaffen für die neue Leit- und Sicherungstechnik. Erst dann dürfen die Züge zwischen Ditzingen-Heimerdingen und Hemmingen so schnell fahren, wie sie es technisch können. Statt zum Ende dieses Jahres wird die Technik nun aber erst nächstes Jahr entlang der Gleise eingebaut sein – und erst dann kann die Strohgäubahn im Halbstundentakt zwischen Hemmingen und Heimerdingen fahren. Derzeit fährt die Bahn auf diesem Streckenabschnitt gar nicht. Der Zeitverzug sei nicht abzusehen gewesen, sagt Horst Windeisen, „Thales ging von einer schnellen Umsetzung aus. Dort hat man erkannt, dass es aufgrund der Komplexität etwas länger dauert“, so der Geschäftsführer der Württembergischen Eisenbahn-Gesellschaft (WEG). Sie ist der Bauherr.

Nachträglich war in den Auftrag für die Firma Thales die Schnittstelle von Regionalbahn und Deutscher Bahn in Korntal einbezogen worden. Am Bahnhof Korntal ist der Umstieg von der Strohgäu- in die S-Bahn möglich. Dort gehen deshalb die unterschiedlichen Systeme der Leit- und Signaltechnik ineinander über. Bei Thales wird der neue Zeitplan freilich anders bewertet. Es sei ein „vollkommen neues Projekt entstanden“, sagt der Unternehmenssprecher. Die Leit- und Signaltechnik stellt die Signale und überwacht auch die Anzahl der Züge auf den einzelnen Streckenabschnitten.

Spekulation in der Öffentlichkeit

Dies allein ist offenbar der Grund dafür, dass dieStrohgäubahn erstnächstes Jahr regelmäßig nach Heimerdingen fährt – auch wenn in der Öffentlichkeit anderes spekuliert wird. Denn in der Tat ringen gleich mehrere Beteiligte hinter den Kulissen um Fördergelder des Landes für das insgesamt rund 5,8 Millionen Euro teure Schienenprojekt. Allein für die Gemeinde Hemmingen geht es um eine Summe von 90 000 Euro, um noch einmal so viel für den Landkreis Ludwigsburg. Die Zuschüsse wurden möglicherweise verwirkt, weil die Bauarbeiten an den Eisenbahnkreuzungen vergeben wurden, ehe das Land über alle Förderanträge entschieden und die Gelder bewilligt hatte.

Bei Förderanträgen gilt grundsätzlich: Erst die Genehmigung abwarten, dann die Auftrage vergeben. Andernfalls verwirkt der Bauherr das Recht auf Förderung. Weil die Bauarbeiten im konkreten Fall aber vergeben waren, ehe über alle Anträge entschieden war, muss nun ebenso Hemmingen um den Landeszuschuss bangen wie auch der Kreis. „Ob der Landkreis Ludwigsburg und die Gemeinde Hemmingen als Straßenbaulastträger der betroffenen Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen eine Förderung nach dem Gesetz erhalten können, wird derzeit noch geprüft. Eine abschließende Entscheidung über den komplexen Sachverhalt steht noch aus“, teilt die Sprecherin des Verkehrsministeriums mit.

Der Hemminger Bürgermeister Thomas Schäfer äußert sich dazu nicht, er verweist statt dessen auf den Zweckverband, der die Modernisierung koordiniert.

Eine Zusage fehlt

Der Zweckverband Strohgäubahn ist im Landratsamt angesiedelt. In ihm sind die Bahnanrainer und der Kreis vertreten. Dessen Sprecher bestätigt den Klärungsbedarf im Ministerium. Er differenziert aber zwischen der Förderung sowohl für den Schienen- als auch den Straßenanteil des Bauprojekts. Für die Schiene ist die WEG verantwortlich. Das Land hat die Förderung dafür zugesagt, wie der Zweckverband und die WEG bestätigen. „Die Bauarbeiten wurden in Abstimmung mit dem Zweckverband freigegeben“, sagt der WEG-Chef Horst Windeisen.

Was fehlt, ist die Förderzusage für die Straßenbaulastträger, also den Landkreis und die Gemeinde Hemmingen, um die Kreisstraße und die Feldwege an der Schienenstrecke umzubauen. Auch diese hätten vorliegen müssen, ehe der Bauherr, also die WEG, die Bauarbeiten vergab. Das aber ist offensichtlich nicht der Fall. „Was fehlte, ist die förmliche Freigabe hinsichtlich des Straßenanteils“, teilt der Zweckverband mit, deren Sprecher zugleich das Landratsamt vertritt. Wie der Gemeinde gehen auch dem Landkreis 90 000 Euro verloren, sollte es bei den Gesprächen mit dem Verkehrsministerium keine Lösung geben. Dafür aufkommen müsste der Steuerzahler.

Die WEG, der Bauherr, ist sich keiner Schuld bewusst. „Ich gehe davon aus, dass wenn die WEG die Förderung bekommt, diese auch die Gemeinde erhält“, sagt Windeisen. Wer den Förderantrag stellen, also auch eine so genannte Kreuzungsvereinbarung beibringen muss, darüber gibt es unterschiedliche Aussagen.

In der Vergangenheit sei es kein Problem gewesen wenn ein zweiter Bescheid nicht abgewartet wurde, weil ohne Verzug gebaut werden sollte, heißt es aus berufenem Munde. Möglich, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse nun in den Landesministerien Folgen zeitigt.