Betriebsrentner müssen einen Beitragssatz von fast 18 Prozent in die gesetzliche Kranken- und Pflegekasse zahlen Foto: dpa

Betriebsrentner müssen einen Beitragssatz von fast 18 Prozent in die gesetzliche Kranken- und Pflegekasse zahlen. Das Gesetz sollte geändert werden, fordert Verbandsgeschäftsführer Klaus Stiefermann.

Betriebsrentner müssen einen Beitragssatz von fast 18 Prozent in die gesetzliche Kranken- und Pflegekasse zahlen. Das Gesetz sollte endlich geändert werden, fordert Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung.
 
Stuttgart - Herr Stiefermann, wer vorsorgt, wird abkassiert, sagen die Menschen. Viele haben das Vertrauen in die Politik verloren. Zu Recht?
In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel 2004 die Betriebsrenten von gesetzlich krankenversicherten Betriebsrentnern um acht bis neun Prozent gekürzt, bei Kapitalzahlungen sogar um den doppelten Betrag. Vertrauen in die Verlässlichkeit von gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde geopfert zugunsten der Sanierung von Sozialkassen. Die Wirkung spüren wir noch heute in Form von Zurückhaltung gegenüber betrieblicher Altersversorgung. Wenn die Krankenkassen heute finanziell gut dastehen, dann haben sie dies zu einem erheblichen Teil den Betriebsrentnern zu verdanken.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz bestätigt. Viele Menschen können das nicht nachvollziehen, weil es keinen Vertrauensschutz für bestehende Verträge gibt. Ist die Forderung nach Vertrauensschutz so abwegig?
Das Urteil ist in der Tat schwer nachvollziehbar. Aus Sicht der Betroffenen wirkt es ungerecht. In Zeiten einer politisch gewollten Niedrigzinsphase gilt dies umso mehr. Niedrige Zinsen und steigende Abgabenlast sind Fehlanreize, die es zu beseitigen gilt. Da darf man sich nicht wundern, wenn gerade Bezieher niedriger Einkommen den Weg zur Betriebsrente nicht finden.
Seit 2004 müssen selbst jene doppelte Krankenkassen-Beiträge zahlen, die ihre betriebliche Altersvorsorge selbst finanziert haben. Verstehen Sie die Wut der Menschen?
Viele Arbeitnehmer haben teilweise über Jahrzehnte mühsam eine Betriebsrente selbst finanziert oder vom Arbeitgeber finanziert bekommen, und über Nacht wurden diese um fünfstellige Beträge gekürzt. In den ersten Jahren rechneten die Sozialkassen mit Mehreinnahmen von etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr, Tendenz steigend. Wenn Betriebsrentner sich abgezockt fühlen, überrascht das nicht. Besonders ärgerlich ist dabei, dass regelmäßig die Arbeitgeber oder Versorgungseinrichtungen diese Kürzungen vornehmen und das Geld an die Krankenkassen weiterleiten müssen. Sie bekommen daher unberechtigterweise den ersten Frust der Betriebsrentner zu spüren, obwohl sie gar nichts dafür können.
Was sollten Betriebsrentner tun, die sich nicht mit der Rechtsprechung abfinden wollen?
Letztlich kann hier nur der Gesetzgeber helfen. Der Fehlanreiz, der von der Sonderbelastung durch hohe Krankenversicherungsbeiträge ausgeht, muss durch eine Gesetzesänderung beseitigt werden. Diese Forderung muss an die Politik gerichtet werden. Wenn dieser Fehlanreiz weg ist, wird die Betriebsrente auch wieder für die Niedrigverdiener attraktiver.
Die Erhöhung der Beitragssätze war eine deutliche Kürzung laufender Betriebsrenten. Hätten sich die Betroffenen mehr wehren müssen?
Es gab Anfang 2004 einen großen Sturm der Entrüstung. Dieser wurde dann seitens der Politik in Richtung der Gerichte kanalisiert, man versprach, die Beitragslast zu senken, wenn die Gerichte dies fordern würden. Als die entsprechenden Urteile in der Welt waren, resignierten viele, statt dann eine Gesetzesänderung zu fordern. Wir fordern dies seit nunmehr zehn Jahren!