Trümmerlandschaft Musikhochschule? Die Situation der Lehrenden ist größtenteils alles andere als rosig Foto: Stockphoto

Bei der Diskussion um die fünf baden-württembergischen Musikhochschulen haben sich auch deren Lehrbeauftragte wieder zu Wort gemeldet. Seit 1987 haben sie keine nennenswerte Honorarerhöhung erhalten. Das soll sich bald ändern. Fragt sich nur, wie.

Stuttgart - Üben, üben, üben. Wer Musik studieren will, muss schon als Schüler auf dieses Ziel hinarbeiten. Hat er die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule bestanden, folgen mindestens sechs Jahre intensiven Studiums. Und danach? Laut Deutscher Orchestervereinigung bewerben sich auf die pro Jahr etwa 150 frei werdenden Orchesterstellen im Schnitt gut 500 Absolventen. Hinzu kommen Komponisten, Dirigenten, Pianisten.

Der Markt ist satt. Übersatt? Ob die Musikhochschulen zu viele Musiker ausbilden, so dass viele vom Musizieren nicht mehr leben können: Diese Frage lässt sich schon deshalb nicht leicht beantworten, weil etliche Absolventen von Statistiken nicht mehr erfasst werden. Sie führen Misch-Existenzen zwischen Auftritten, Organisation, Dramaturgie. Und sie leben auch davon, dass sie dem System Nachwuchs zuführen. Sie unterrichten: als freiberufliche Pädagogen, in Musikschulen – oder als Honorarkräfte an Musikhochschulen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsgeld gibt es nicht

Die insgesamt etwa 5000 Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen (in Baden-Württemberg sind es etwa 730) decken je nach Hochschule zwischen 20 und 50 Prozent des Unterrichts ab. Im Gegensatz zu den fest angestellten Dozenten des sogenannten Mittelbaus und im Gegensatz zu den Professoren bekommen sie kein festes Gehalt, sondern ein Honorar, das sich in Baden-Württemberg zwischen 30 und 45 Euro pro Unterrichtsstunde bewegt. Wer wie viel bekommt, bestimmen die einzelnen Hochschulen selbst. Sozialversicherungen muss jeder selbst zahlen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsgeld gibt es nicht, jeder Lehrbeauftragte ist zum Semesterende kündbar, und oft haben Lehrbeauftragte kein Mitspracherecht im Hochschulsenat.

Das ist historisch begründet: Eingeführt wurden Lehraufträge einst, um fest angestellte Musiker an die Hochschule zu holen und so Studium und Beruf besser zu verbinden – als Ergänzung. Tatsächlich aber ergab 2012 eine Umfrage, dass gerade einmal 13 Prozent der Lehrbeauftragten hauptberuflich bei Orchestern oder Theatern arbeiten.

Dass das Landeshochschulgesetz heute den Lehrauftrag an Musikhochschulen auch als „Sicherstellung“ der Lehre definiert, hat eine fatale Folge: Wenn die Rektoren sparen wollen oder müssen, dann ersetzen sie teure Professuren oder Dozenturen mit Lehraufträgen. „So schafft man“, sagt Claudia Schojan, Lehrbeauftragte für Sprecherziehung an der Stuttgarter Musikhochschule und Vertreterin der Lehrbeauftragten im Senat, „auf unsere Kosten Privilegien in anderen Bereichen“, und bei der Diskussion zwischen Ministerien und Hochschulen seien die Lehrbeauftragten bisher immer nur ein Spielball gewesen.

Viele pendeln zwischen den Hochschulen hin und her

Da Lehraufträge in Baden-Württemberg nicht mehr als acht Wochenstunden umfassen dürfen, könne kein Unterrichtender von nur einem Lehrauftrag leben. Viele pendeln zwischen den Hochschulen hin und her – und kommen selbst mit zwei vollen Lehraufträgen und 16 Stunden Lehrdeputat auf durchschnittlich 800 Euro netto im Monat.

Bei der letzten „Zukunftskonferenz Musikhochschulen“ hat Baden-Württembergs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer (Grüne), den Lehrbeauftragten am 17. November eine Erhöhung des Honorars um 20 Prozent versprochen. Die Hälfte davon sollen allerdings die Hochschulen selbst erbringen. „Wir finden es richtig, wenn die Hochschulen im Rahmen der Autonomie zu mehr verantwortlichem Handeln angehalten werden“, sagt Ulrike Höfer, Lehrbeauftragte in Freiburg und Sprecherin der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (BKLM), „aber leider befürchten wir große Willkür.“

Tatsächlich kam schon vor Bauers Vorstoß der Vorschlag aus der Landesrektorenkonferenz, Lehraufträge abzubauen und dafür das jetzt schon hohe Stunden-Deputat im Mittelbau zu erhöhen. Die Lehrbeauftragten ihrerseits befürworten, einerseits die Zahl der Studierenden, die in den letzten Jahren von den Hochschulen teils massiv überzogen wurden, auf ein marktverträgliches Maß zu reduzieren und andererseits über intelligente Personalplanung und Teilzeitmodelle Lehrbeauftragte auf festen Stellen zu übernehmen, um die Betreuungssituation der Studierenden und damit die Qualität insgesamt zu verbessern.

Beschäftigungsverluste bei Lehrbeauftragten dürften die Hochschulleitungen nicht leichtfertig in Kauf nehmen. Aber: „Wir haben an den Musikhochschulen nicht nur ein Kasten-, sondern auch ein Günstlingssystem“, sagt Höfer. „Das führt neben der finanziellen Abhängigkeit dazu, dass viele Kollegen schweigen.“ Fazit: „Die Politik hat den ersten Schritt getan, aber ohne politischen Druck geht es nicht weiter.“ Und was den demokratischen Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ betrifft, heißt es für die Hochschulen weiter: üben, üben, üben.

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