Für den verstorbenen Altkanzler Helmut Kohl wird es keinen Staatsakt in Deutschland geben. Den europäischen Trauerakt wird es aber geben.

Berlin - Für den verstorbenen Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) wird es keinen Staatsakt in Deutschland geben. Auf Wunsch der Witwe des Verstorbenen werde es nach dem geplanten Europäischen Trauerakt lediglich ein „staatliches Trauerzeremoniell“ in Deutschland geben, teilten das Bundespräsidialamt und das Bundesinnenministerium am Dienstagabend in Berlin mit.

Der Europäische Trauerakt findet erstmals in der Geschichte der EU statt.