Das frühere Jugendgefängnis in Pforzheim ist nun die Abschiebehafteinrichtung des Landes Baden-Württemberg. Die Zellen wurden zu Zimmern umgebaut. Foto: dpa

Das Land schließt die Erweiterung auf 80 Haftplätze in der Abschiebehafteinrichtung Pforzheim erst Ende 2018 ab. Gründe dafür sind, dass auch die Freizeiträumlichkeiten und die Krankenstation ausgebaut werden müssen.

Stuttgart - Der Ausbau der baden-württembergischen Abschiebehaftanstalt in Pforzheim von derzeit 36 auf 80 Plätze kostet etwas mehr zwei Millionen Euro mehr als zunächst angenommen. Das teilte das Finanzministerium auf Anfrage unserer Zeitung mit. Zudem verzögert sich der Abschluss der Bauarbeiten bis Ende 2018.

Bei der Einweihung der Einrichtung im April des vergangenen Jahres hatte der damalige Innenminister Reinhold Gall (SPD) noch gesagt, der Endausbau werde bis spätestens Mitte 2018 erfolgt sein.

Zwar stehen das für die Liegenschaften des Landes zuständige Finanzministerium und das inzwischen von Thomas Strobl (CDU) geführte Innenministerium nach eigenen Angaben „in enger Abstimmung“. Allerdings bedeutet dies offenbar nicht, dass die Planungen so zügig wie vorgesehen umgesetzt werden. Vielmehr habe sich aus dem laufenden Betrieb der Einrichtung herauskristallisiert, dass die Menschen, die nach ihrer Inhaftierung möglichst zeitnah abgeschoben werden sollen, für die Zeit bis zu ihren Rückführungen mehr Freizeiträumlichkeiten und eine größere Krankenstation benötigten, hieß es aus den Ministerien.

Kosten für den kompletten Umbau betragen neun Millionen Euro

Die Verwaltung der Abschiebehaftanstalt, die derzeit im Erdgeschoss des Hauptgebäudes des ehemaligen Jugendknasts untergebracht ist, muss deshalb in das ehemalige Freigängerhaus umziehen. Dies habe Umplanungen mit sich gebracht, begründeten die Ministerien die Verzögerung des Baubeginns. Und nicht nur das: Durch den Mehraufwand kostet der komplette Umbau nicht wie zunächst angenommen sieben Millionen Euro, sondern neun Millionen Euro.

Ein Abschiebegefängnis im Südwesten war überhaupt erst nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof im Juli 2014 in Luxemburg entschieden hatte, dass Ausreisepflichtige nicht mit Straftätern untergebracht werden dürfen. Ihnen stünden bessere Bedingungen zu, urteilten die Richter.