Innenminister Reinhold Gall (SPD) in einem der neu eingerichteten Räume im Abschiebegefängnis in Pforzheim. Foto: dpa

Der neue Abschiebeknast für Baden-Württemberg wird von diesem Samstag an genutzt. „Es ist aber kein Gefängnis im klassischen Sinn“, sagt Innenminister Reinhold Gall.

Pforzheim - Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat am Freitag den neuen Abschiebeknast in der Pforzheimer Innenstadt eröffnet. An diesem Samstag geht er in Betrieb. „Es ist kein Gefängnis im klassischen Sinn“, sagte Gall. Man versuche mit der Einrichtung, trotz allem „einen humanitären Umgang“ mit den Betroffenen zu gewährleisten. Wer dort einsitzen muss und was anders ist als im Strafvollzug im Überblick.

Wie vielen Menschen bietet das zentrale Abschiebegefängnis Platz?
Von diesem Wochenende an gibt es im neuen Abschiebeknast vorerst 21 Plätze – aufgeteilt in drei Wohngruppen à sieben Personen. Die Bewohner sind nach Angaben des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe, das landesweit für alle Rückführungen zuständig ist, zumindest vorerst nur alleinstehende Männer. Nach dem Endausbau der Einrichtung, der bis Mitte 2018 erfolgt sein soll, sollen 80 Abschiebehäftlinge aufgenommen werden können – in Härtefällen auch Familien. Die Erfahrung zeige aber, dass es meist ausreiche, wenn das Familienoberhaupt in Abschiebehaft genommen werde, sagte Innenminister Gall. Der komplette Umbau des ehemaligen Jugendknasts wird nach Ministeriumsangaben rund sieben Millionen Euro kosten. Die Ausgaben für den Unterhalt der Einrichtung von 2018 an taxiert das Innenressort auf 7,8 Millionen Euro.
Welche Fälle kommen in Abschiebehaft?
Der Abschiebeknast ist das Sammelbecken für alle Ausländer, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, sich einer Abschiebung schon mal entzogen haben oder bei denen das RP Karlsruhe fürchtet, dass sie vor der Abschiebung untertauchen könnten. Abschiebehaft sei Ultima Ratio, betonte Gall. Um einen Menschen in Abschiebehaft stecken zu können, ist ein richterlicher Beschluss nötig. Die Betroffenen haben dabei ein Recht auf eine persönliche Anhörung. Im Schnitt bleiben Verurteilte rund zwölf Tage in Haft, bis sie abgeschoben werden.
Warum sitzen die Abschiebehäftlinge nicht in gewöhnlichen Justizvollzugsanstalten ein?
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied im Juli 2014, dass Abschiebehäftlinge nicht in derselben Einrichtung untergebracht werden dürfen wie Straftäter. Ihnen stünden bessere Bedingungen zu. Das Innenministerium prüfte daraufhin mehrere Standorte. In Pforzheim fand das Ressort eine Option, die laut Gall „die besten Voraussetzungen“ gehabt habe. Vor allem die zentrale Lage sei mit Blick auf die für Abschiebungen genutzten Flughäfen in Stuttgart, Söllingen (Baden Airpark) und Frankfurt am Main ein entscheidender Vorteil.
Wie regelte das Land die Abschiebehaft bisher?
In der Zeit zwischen dem Urteil und der Eröffnung in Pforzheim brachte das RP Karlsruhe die Abschiebehäftlinge in Ingelheim (Rheinland-Pfalz) unter. Zuvor hatte es ein Gebäude der Justizvollzugsanstalt Mannheim für Abschiebehäftlinge genutzt.
Was ist anders als im Strafvollzug?
Unter dem Motto „Aus Zellen werden Zimmer“ wurden die Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendknasts aufgehübscht. Die Einzelzimmer mit Bett, Holztisch, WC und Fernseher erinnern ein bisschen an Hotelzimmer im Niedrigpreissegment. Nur die Gitter vor den Fenstern deuten darauf hin, dass es eine Haftanstalt ist. Im Erdgeschoss befinden sich eine Bibliothek, ein Internet- und ein Fitnessraum. Zwischen 8 und 22 Uhr dürfen sich die Bewohner in der Einrichtung frei bewegen. Nur während der Nachtruhe werden sie in ihren Zimmern eingesperrt. Die Verpflegung komme von einem Caterer und sei auf Muslime ausgerichtet, sagte der neue Einrichtungsleiter Hans-Peter Paukner. „Wenn ein Insasse sich aber unbedingt ein Schnitzel wünschen sollte, werden wir auch da eine Lösung finden.“