Ein Kfz-Meister lädt ein Software-Update für das Steuergerät Motorelektronik auf einen Volkswagen Amarok. (Symbolbild) Foto: dpa

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Volkswagen-Fahrer, die Autos mit einer illegalen Abschalteinrichtung besitzen angeschrieben und „dringend empfohlen“, diese nachrüsten zu lassen. Anderfalls droht den Besitzern ein Entzug der Zulassung.

Berlin - Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg drängt die Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung zur Nachrüstung und droht ihnen mit Entzug der Zulassung. Es werde „dringend empfohlen“, an der Rückrufaktion „sehr zeitnah“ teilzunehmen, heißt es in einem Schreiben des KBA an Besitzer des VW-Modells Amarok, das AFP vorlag. Der Pick-Up-Truck war Ende Januar 2016 das erste Modell von VW, das wegen der Abgasaffäre in den Werkstätten nachgerüstet wurde.

Zunächst hatte die „Zeit“ am Mittwoch vorab über das KBA-Schreiben berichtet. Besitzer eines Amarok mit illegaler Abschalteinrichtung haben laut dem Brief bis zum 28. August noch Zeit, ihren Wagen in die Werkstatt zu bringen und umrüsten zu lassen. Wer dies trotz Aufforderung des Herstellers noch nicht getan hat oder bis dahin nicht tun wird, der muss demnach damit rechnen, dass die örtliche Zulassungsbehörde den weiteren Betrieb auf öffentlichen Straßen untersagt. „Solche Maßnahmen sind zudem in der Regel gebührenpflichtig“, warnt die Behörde.

2,4 Millionen Fahrzeuge in Deutschland betroffen

VW hatte im September 2015 auf Druck der US-Behörden zugegeben, weltweit in rund elf Millionen Diesel-Fahrzeuge unterschiedlicher Marken des Konzerns eine illegale Software eingebaut zu haben. Das Programm reduziert den Ausstoß von schädlichen Stickoxiden bei standardisierten Tests. In Deutschland waren rund 2,4 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Die Umrüstung - in den meisten Fällen wird eine neue Software aufgespielt - erfolgte ab Ende Januar 2016 schrittweise. „Millionen Fahrzeughaltern könnte bald die Stilllegung ihrer Fahrzeuge drohen“, sagte Christopher Rother von der Kanzlei Hausfeld. Die Kanzlei vertritt tausende Autobesitzer, die Schadensersatz von VW fordern. Rother betonte, Gewährleistungsansprüche gegen Händler verjährten zum 31. Dezember dieses Jahr, Schadensersatzansprüche gegen VW als Hersteller zum 31. Dezember 2018.