Mit der Mobilitätsgarantie des Landes sollen Störungen im Bus- und Bahnverkehr künftig kein Problem mehr darstellen. Foto: dpa

Die Mobilitätsgarantie: Wann das Land das Taxi zahlt und wann nicht - hier erfahren Sie es.

Stuttgart - Bus liegengeblieben, Bahnverkehr gestört? Mit der neuen Mobilitätsgarantie des Landes soll das kein Problem mehr sein. Wer bei Verspätungen noch nach Hause oder zu einem Termin kommen will, kann sich auf Kosten der Verkehrsverbünde ein Taxi bestellen - allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Dazu zählt beispielsweise ein Zeitfahrausweis wie eine Monats- oder Jahreskarte, wie Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) sagte. „Pendler und Reisende sollen so auch bei etwaigen größeren Verspätungen noch ihr Ziel erreichen. Wir wollen damit gemeinsam noch mehr Menschen dazu bewegen, auf Bus und Bahn umzusteigen“, sagte Gönner.

Ab einer halben Stunde Verspätung wird gezahlt

Mit der seit Anfang April geltenden Mobilitätsgarantie verpflichten sich die 22 Tarif- und Verkehrsverbünde sowie die Verkehrsunternehmen des Landes dazu, dass Fahrgäste mit Zeitkarten schnell und zuverlässig an ihr Ziel kommen, wie es heißt.

Und so sieht die Garantie aus: Erreicht ein Fahrgast sein Ziel wegen einer Verspätung oder gar eines Ausfalls von Bus und Bahn mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen, kann er sich die Taxikosten je nach Verkehrsverbund bis zu einer Höhe von 35 oder 50 Euro ersetzen lassen.

Das Land gehe mit dem neuen Service weit über die geltenden bundesgesetzlichen Fahrgastrechte hinaus, betont Gönner. Denn die erstrecken sich nach ihren Worten nur auf den Schienenverkehr und bieten außerdem lediglich eine nachträgliche Fahrpreisermäßigung.

Garantie mit Einschränkungen

Zu den Fahrgästen mit Zeitfahrausweisen, für die die Garantie gilt, zählen nach Angaben des Ministeriums beispielsweise Inhaber von Monats- und Jahreskarten oder Jobtickets.

Fahrkarten des Ausbildungsverkehrs fallen nicht unter die Regelung.

Keine Erstattung gibt es, wenn das Verkehrsunternehmen keine Schuld trifft oder wenn die Verspätungen bereits vorher bekannt gewesen ist.

Die praktische Umsetzung sieht derzeit so aus: Um die Taxikosten ersetzt zu bekommen, müssen die Fahrtdaten, die Taxiquittung und eine Kopie des Fahrausweises vorgelegt werden. Vordrucke des Erstattungsantrags seien auf den Internetseiten der Verkehrsverbünde zu finden.

Sonderregeln im Kreis Göppingen

Längerfristig wird eine landesweit einheitliche Regelung zur Mobilitätsgarantie angestrebt, wie es im Umwelt- und Verkehrsministerium heißt.

Derzeit gibt es noch zwei Sonderregelungen: Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar greift die neue Garantie erst bei einer Verspätung von einer Stunde.

Und im Landkreis Göppingen wird die Mobilitätsgarantie erst mit der Gründung des Tarifverbundes eingeführt, die für den Jahreswechsel 2010/11 vorgesehen ist.