Obmann Reinhard Löffler (CDU) Foto: dpa

Die CDU sieht den Untersuchungsausschuss zum umstrittenen Polizeieinsatz vom 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten als reine Schikane von Grün-Rot. Deshalb will CDU-Obmann Löffler die Einstellung des Ausschusses beantragen.

Die CDU sieht den Untersuchungsausschuss zum umstrittenen Polizeieinsatz vom 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten als reine Schikane von Grün-Rot. Deshalb will CDU-Obmann Löffler die Einstellung des Ausschusses beantragen.

Stuttgart - Die oppositionelle CDU will ein Ende des Schlossgarten-Untersuchungsausschusses im baden-württembergischen Landtag erreichen. Der Streit mit den Regierungsfraktionen könnte am Ende auch vor Gericht ausgetragen werden. Der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, Reinhard Löffler, sagte am Freitag in Stuttgart, er halte das Gremium für verfassungswidrig. Er wirft den grün-roten Regierungsfraktionen vor, das Gremium zu missbrauchen, um die CDU-geführte Vorgängerregierung an den Pranger zu stellen. Löffler kündigte an, nach der Sommerpause die Einstellung des Ausschusses zu beantragen. Zuerst hatten die „Bild“-Zeitung und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ über Löfflers Pläne berichtet.

Der CDU-Politiker sieht seine Haltung durch einen juristischen Fachartikel gestützt und erwägt, notfalls auch zu klagen. Grüne, SPD und FDP mahnen hingegen, ein Gutachten abzuwarten, das der Untersuchungsausschuss selbst in Auftrag gab.

Kaum Aussicht auf Erfolg

Löfflers Antrag dürfte im Plenum aber kaum Aussicht auf Erfolg haben. Das Untersuchungsausschuss-Gesetz sieht vor, dass der Antrag bei einfacher Mehrheit angenommen wäre - die die CDU aber selbst mit Unterstützung der FDP nicht hat.

Der Untersuchungsausschuss zum Komplex Stuttgart 21 soll klären, ob es politischen Einfluss - etwa von dem damaligen Regierungschef Stefan Mappus (CDU) - auf den Polizeieinsatz gegen Bahnprojekt-Gegner am „Schwarzen Donnerstag“ gab. Am 30. September 2010 waren 130 Demonstranten und 34 Beamte bei Auseinandersetzungen während der Räumung des Schlossgartens verletzt worden. Der Ausschuss ist politisch aufgeladen, da er auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Landtagswahl arbeitet. Im März 2016 wird in Baden-Württemberg ein neues Parlament gewählt.

Löffler bekräftigte, er sehe keine politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz im Schlossgarten. Er hält den Ausschuss vor allem deshalb für verfassungswidrig, weil es darin um Willens- und Meinungsbildung im Kabinett von Ex-Ministerpräsident Mappus (CDU) gehe. Diese komme aber als „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ nicht als Untersuchungsgegenstand infrage. Löffler verweist auf einen jüngst erschienenen Aufsatz des Diplom-Juristen Martin Reinhardt in dem juristischen Fachorgan „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“. Reinhardt kommt darin zu dem Fazit, dass die Landesregierung den Ausschuss als „Instrument exekutiver Agitation“ missbrauche. Reinhardt ist Mitarbeiter des Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Kyrill-Alexander Schwarz, den Grüne und SPD für CDU-nah und somit für parteiisch halten.

Grüne: CDU will alles unter den Teppich kehren

SPD-Obmann Sascha Binder sagte, entscheidend sei das Gutachten, das der Ausschuss initiiert habe. „Es ist bemerkenswert, dass die CDU jetzt die Einstellung des Gremiums beantragen will, ohne das Gutachten zu kennen, das sie selbst angeregt und der Landtag in Auftrag gegeben hat.“ Grünen-Obmann Uli Sckerl meinte: „In den vergangenen Wochen haben sich die Hinweise verdichtet, dass die CDU-Regierung massiv Einfluss auf die Polizeiarbeit zum Schloßgarten-Einsatz genommen und die Rechte des Parlaments verletzt hat.“ Löffler wolle dies mit Verfahrenstricks unter den Teppich kehren. „Das wird uns nicht von einer ernsthaften Aufklärungsarbeit abhalten.“

Selbst FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke warnte vor vorschnellen Schlüssen. Es mache Sinn abzuwarten, zu welchem Ergebnis das vom Ausschuss angestoßene Gutachten komme. „Ich schätze, dass am Ende die Entscheidung vor dem Staatsgerichtshof landen wird.“

Löffler sagte, sollte sein Antrag auf Einstellung des Ausschusses im Plenum abgelehnt werde, werde er über Klagemöglichkeiten nachdenken. „Ich könnte in der Ausübung meines freien Mandates betroffen sein, weil ich als Mitglied des Parlaments in einem verfassungswidrigen Ausschuss tätig sein muss.“ Möglicherweise reiche dies aus, damit sich der Staatsgerichtshof, also das baden-württembergische Verfassungsgericht, mit dem Thema beschäftige, so Löffler.