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Rücktrittsforderung Die rechtlichen Folgen der Kundus-Affäre

Claudia Lepping, vom 19.03.2010 18:35 Uhr
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 Foto: AP
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Berlin - Mit der Rücktrittsforderung sieht sich Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) mit der politischen Komponente der Kundus-Affäre konfrontiert. Oberst Georg Klein, der den Angriff militärisch verantwortet, bekommt dagegen die juristische Seite zu spüren.

Am 4. September 2009 befahl der Bundeswehr-Oberst Georg Klein zwei US-Kampfjets, zwei auf einer Sandbank festsitzende Tanklastzüge zu bombardieren, die von Taliban entführt worden waren. Klein wird vorgeworfen, seine Vorgesetzten nicht informiert und gegen die Nato-Einsatzregeln verstoßen zu haben, weil er Bomben werfen ließ, ohne die Lage aufzuklären. Es gab 142 Opfer, darunter viele Zivilisten.

Warum wird erst jetzt ermittelt?

Anfangs war die Generalstaatsanwaltschaft Dresden an Kleins Heimatstandort zuständig. Sie beauftragte die Bundesanwaltschaft zu prüfen, inwieweit es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt handle und welche völkerstrafrechtlichen Konsequenzen sich aus Kleins angeordnetem Luftangriff ergäben. Seither gilt der Einsatz als "nichtinternationaler bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches".

Was heißt das?

In solchen militärischen Konflikten müssen sich die beteiligten Truppen an Regeln halten. Klein muss sich fragen lassen, ob er durch den "Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung" den Tod der Zivilisten billigend in Kauf genommen hat. Konkret heißt das: ob der Luftangriff mit zwei 250-Kilo-Bomben verhältnismäßig war, um zwar Taliban zu "vernichten" (Klein), aber eben auch "als sicher zu erwarten", dass Zivilpersonen getötet oder verletzt werden. Paragraf 11 Abs.1 Ziff.3 des Völkerstrafgesetzbuchs sieht Freiheitsstrafen von mindestens drei Jahren vor, wenn die Folgen "außer Verhältnis zum militärischen Vorteil" stehen. Sterben durch einen unverhältnismäßigen Einsatz Zivilisten oder werden sie schwer verletzt, muss der Täter fünf Jahre ins Gefängnis. Führt er deren Tod vorsätzlich herbei, kann er auch zu lebenslang verurteilt werden. Klein musste davon ausgehen, dass mindestens ein Zivilist durch das Bombardement bedroht sein würde: Er wusste, dass einer der beiden entführten Lastwagenfahrer von den Taliban erschossen worden war; das Schicksal des zweiten war unklar. 

Kommentare (4)
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APR
05
18:05 Uhr, geschrieben von Chrissie
Kundus-"Affäre"
Was für schlechte Verlierer sind die SPD und die Grünen????? Es waren auch die Entscheidungen dieser beider Parteien die die Soldaten nach Afghanistan entsandt haben. Minister zu Guttenberg ist erst danach zum Verteidigungsminister ernannt worden. Was glauben denn diese Kommentatoren hier was ein Minister den ganzen Tag zu tun hat. Jedes Blatt Papier durchzulesen das sein Vorgänger hinterlassen hat. Denkt mal nach wie lange Minister zu Guttenberg im Amt war als das passiert ist. Er kann ja schlecht zum damaligen Verteidigungsminister gehen und sagen, gib mir mal alles relevante mit damit ich gerüstet bin. Sein Vorgänger hält sich ja komischerweise sehr wohl bedeckt. Und was soll dieses Gelabere von so Möchtegern-Kriegs-Gegner. Sollen sich unsere Soldaten da unten abknallen lassen nur weil ihnen hier ein Strafverfahren droht? Komische Welt. Man sollte jetzt langsam der Realität ins Auge sehen, vor allem SPD und GRÜNE die dieses Horror- Szenario erst ermöglicht haben.
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MRZ
24
06:37 Uhr, geschrieben von Wolfgang Scheu
Kundus-Affäre, eine Wortglaub-Affäre
Die sogenannte Kundus-Affäre zeigt sowohl den ganzen Aberwitz des Krieges an sich, als auch die Folgen eines parlamentarisch beschlossenen Waffengangs, der eigentlich gar keiner sein sollte. Es bewahrheitet sich einmal mehr, dass derjenige, dessen Handeln nicht im Kontext mit der Realität steht mitunter üble Überraschungen erlebt. Wie sonst ist die Diskussion des Ereignisses zu verstehen, die angesichts des menschlichen Desasters nichts anderes als eine groteske Wortglauberei ist. So war das Wort Krieg im Zusammenhang mit dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan bis zum Amtsantritt von Herrn zu Guttenberg bezeichnender Weise nie von maßgeblicher Stelle benutzt worden. Ebenso diffus wie die Bezeichnung des Einsatzes war von Anfang an die rechtliche Basis. Ein General, der womöglich falsch reagiert hat, sieht sich dem zu Folge mit der Staatsanwaltschaft konfrontiert. Aber auch das Völkerstrafgesetz wird nun bemüht, dessen Statuten sich in etwa so illusionistisch lesen wie die Fairplayregeln einer Sportveranstaltung. Zu guter Letzt wird der Verteidigungsminister, der zum Zeitpunkt des Vorfalls noch gar nicht im Amt war und diesen an sich politisch nicht zu verantworten hat, ein paar falscher, vielleicht auch unwahrer Worte wegen seinen Hut nehmen müssen. In der Regierung wie im Parlament ist man hoffentlich nicht der Meinung, damit Verantwortungsbewusstsein zu dokumentieren - dies wäre vor der Entsendung der Bundeswehr nach Afghanistan nötig gewesen.
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MRZ
20
22:04 Uhr, geschrieben von Hans Muecke
Darf ich mal Haare spalten?
Würde ich Haare spalten so es in Berlin getan wird, dann müßte ich mich fragen, warum man überhaupt wegen "möglicher Kriegsverbrechen" ermittelt. Das Wort "Krieg" wird in Berlin gemieden wie der Teufel das Weihwasser meidet, irgendwie hat man den Eindruck die Bundeswehr ist in Afghanistan um Brunnen zu bohren und Schulen zu bauen. Wie also ist es möglich, daß nun von "Kriegsverbrechen" gesprochen wird? Und an die Autorin des Online-Artikels noch ein Hinweis ... was immer in Afghanistan passiert ist passierte NICHT "im Namen der Bundeswehr", es passierte im Namen der Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Der Einsatz wurde schließlich von den sogenannten Volksvertretern beschlossen.
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