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Berlin - Mit der Rücktrittsforderung sieht sich Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) mit der politischen Komponente der Kundus-Affäre konfrontiert. Oberst Georg Klein, der den Angriff militärisch verantwortet, bekommt dagegen die juristische Seite zu spüren.
Am 4. September 2009 befahl der Bundeswehr-Oberst Georg Klein zwei US-Kampfjets, zwei auf einer Sandbank festsitzende Tanklastzüge zu bombardieren, die von Taliban entführt worden waren. Klein wird vorgeworfen, seine Vorgesetzten nicht informiert und gegen die Nato-Einsatzregeln verstoßen zu haben, weil er Bomben werfen ließ, ohne die Lage aufzuklären. Es gab 142 Opfer, darunter viele Zivilisten.
Warum wird erst jetzt ermittelt?
Anfangs war die Generalstaatsanwaltschaft Dresden an Kleins Heimatstandort zuständig. Sie beauftragte die Bundesanwaltschaft zu prüfen, inwieweit es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt handle und welche völkerstrafrechtlichen Konsequenzen sich aus Kleins angeordnetem Luftangriff ergäben. Seither gilt der Einsatz als "nichtinternationaler bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches".
Was heißt das?
In solchen militärischen Konflikten müssen sich die beteiligten Truppen an Regeln halten. Klein muss sich fragen lassen, ob er durch den "Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung" den Tod der Zivilisten billigend in Kauf genommen hat. Konkret heißt das: ob der Luftangriff mit zwei 250-Kilo-Bomben verhältnismäßig war, um zwar Taliban zu "vernichten" (Klein), aber eben auch "als sicher zu erwarten", dass Zivilpersonen getötet oder verletzt werden. Paragraf 11 Abs.1 Ziff.3 des Völkerstrafgesetzbuchs sieht Freiheitsstrafen von mindestens drei Jahren vor, wenn die Folgen "außer Verhältnis zum militärischen Vorteil" stehen. Sterben durch einen unverhältnismäßigen Einsatz Zivilisten oder werden sie schwer verletzt, muss der Täter fünf Jahre ins Gefängnis. Führt er deren Tod vorsätzlich herbei, kann er auch zu lebenslang verurteilt werden. Klein musste davon ausgehen, dass mindestens ein Zivilist durch das Bombardement bedroht sein würde: Er wusste, dass einer der beiden entführten Lastwagenfahrer von den Taliban erschossen worden war; das Schicksal des zweiten war unklar.
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