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Abolen statt kaufen Aral umgeht Verbot des Alkoholverkaufs

Frank Krause, vom 24.03.2010 19:10 Uhr
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Stuttgart - Seit kurzem darf an Tankstellen und Kiosken in Baden-Württemberg in der Nacht kein Alkohol mehr verkauft werden. Der Versuch von einigen Aral-Tankstellen, das Verbot zu umgehen, sorgt für heftige Kritik der Polizei.

Monatelang hatten CDU und FDP um das Alkoholverkaufsverbot gerungen, nun gilt es seit dem 1. März. Demnach darf zwischen 22 und 5 Uhr an Kiosken, in Supermärkten und in Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Vor allem die Polizei, aber auch Jugendschutzexperten hatten auf das Verbot gedrängt, weil es am späten Abend auf Parkplätzen und in Parks immer häufiger zu Saufgelagen und gewaltsamen Ausschreitungen komme.

An einigen Tankstellen des Aral-Konzerns wird das Verkaufsverbot nun auf geschickte Art umgangen. Nach Recherchen unserer Zeitung hat der Konzern an Tankstellen ein Informationsblatt geschickt, auf dem in mehreren Sprachen auf das Verbot hingewiesen wird. Andererseits bietet der Mineralölkonzern seinen Tankstellenbetreibern eine Sammelmappe an. Unter dem Titel "Zuerst kaufen und bezahlen. Später abholen" können die Kunden tagsüber Waren, egal ob Alkohol oder Süßigkeiten, kaufen. Der Kassenbon wird in die Mappe geklebt. Gegen Rückgabe des Abholscheins kann die Ware zu jeder Zeit abgeholt werden.

Ein Sprecher des Aral-Konzerns in Bochum sagte unserer Zeitung, im Gesetz sei "ein Verkaufsverbot, nicht aber ein Abholverbot" festgeschrieben. Im Übrigen sei das Shopgeschäft die Sache des Tankstellenbetreibers. Rüdiger Seidenspinner, Landeschef bei der Gewerkschaft der Polizei, übte scharfe Kritik am Aral-Konzern: "Damit wird das Verkaufsverbot unterlaufen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein."

Kommentare (25)
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MRZ
27
10:49 Uhr, geschrieben von Adolf Schick
Alkoholverbot
Ganz klar: Das Gesetz soll überarbeitet – genauer gesagt: geändert werden. Ganz einfach: Nicht der Verkauf von Alkohol von 22 bis 5 Uhr morgens soll verboten werden, sondern „Die Abgabe“ von Alkohol in den genannten Zeiten. Mit dieser winzigen Änderung ist alles gesagt, was das Gesetz bzw. der Gesetzgeber will. Man wundert sich schon, dass der ganzen Ministerial-Bürokratie, aber auch den mit dem Gesetz befassten Ministern, Abgeordneten etc. der Fehler im Gesetz nicht aufgefallen ist. Wofür werden denn die meist hoch- oder höchstbezahlten Minister und Abgeordnete, die das Gesetz ausgearbeitet oder zumindest überprüft haben, fürstlich bezahlt??? Schon beim flüchtigen Lesen muss doch der Lapsus aufgefallen sein. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die Genannten allesamt am falschen Platz. Dies ist meine Meinung zu dem „Problem“ Alkoholverkauf bei Nacht. Mit freundlichem Gruß A. Schick
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MRZ
26
20:10 Uhr, geschrieben von Der Belgarath
So muß es eben gehen
Wenn der Gesetzgeber dumme Gesetze erlässt, die die Freiheit der Bürger unnütz einschränken, dann ist es nicht mehr als legitim, daß die pfiffigen unter den Bürgern Mittel und Wege finden, diese Gesetz auf legale Weise ins Leere laufen zu lassen!
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MRZ
26
11:40 Uhr, geschrieben von Alexander Heinze
Laßt die Kirche im Dorf!
Wo wird denn da ein Gesetz umgangen? Der Kunde kauft sein Getränk tagsüber wie es das Gesetz vorschreibt und die Tankstelle hält es ihm solange kalt, bis er es trinken möchte. Das ist Service, sonst nichts! Und ich möchte bezweifeln, daß irgendeine Tankstelle mit diesem Angebot schon mehr als 50 Euro umgesetzt hat. Also, laßt die Kirche im Dorf! Das ist eine theoretische Möglichkeit, die kaum einer nutzt. Denn wer tagsüber zum einkaufen kommt, nimmt seine Getränke in der Regel gleich mit und wer nach 22.00 Uhr Alkohol einkaufen möchte hat nach wie vor Pech.
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